Hässig Engineering Consulting

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Hässig Engineering Consulting

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge zwischen Hässig Engineering Consulting (nachfolgend „HEC“) und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2. Leistungen

HEC erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich Maschinen- Anlagenbau sowie Hardware- und Softwarelösungen für die Datenerfassung, ERP, MES und Projektmanagement. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.

 

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder durch die Annahme eines Auftrags durch HEC zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, HEC alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

 

6. Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen HEC zur angemessenen Verlängerung der Fristen.

 

7. Gewährleistung und Haftung

HEC verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen. Für Schäden haftet HEC nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

9. Urheberrechte

Alle von HEC erstellten Unterlagen, Konzepte und Ergebnisse bleiben geistiges Eigentum von HEC, sofern nicht anders vereinbart. Eine Weitergabe oder Nutzung durch den Kunden über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von HEC zulässig.

 

10. Datenschutz

HEC behandelt personenbezogene Daten vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von HEC enthalten.

 

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist CH- 8853 Lachen SZ.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Hässig Engineering Consulting – Ihr Ansprechpartner für Maschinenbau und Anlagenberatung in der Schweiz.